Gehören Sie zum freigestellten Personenkreis?

KATEGORIEN, DIE VON DER ZAHLUNG DER ZUGANGSGEBÜHR UND VOM ANTRAG AUF BEFREIUNG BEFREIT SIND

PERSONEN, DIE KEINEN ANTRAG AUF BEFREIUNG STELLEN MÜSSEN:

 

  • Einwohner oder Geborene der Gemeinde Venedig, Einwohner von Venetien und Kinder unter 14 Jahren müssen einen Ausweis vorlegen, der den Status bestätigt;
  • Personen, die im Register der temporären Bevölkerung eingetragen sind, müssen die Mitteilung über die Annahme des Antrags auf Eintragung in das Register der vorübergehend ansässigen Bevölkerung vorlegen;
  • Schüler aller Schulstufen und Universitäts- und Postuniversitätsinstitute mit Sitz in der Altstadt oder auf den kleineren Inseln der Lagune, die nicht unter die Befreiungsfälle fallen, bei denen nur der Ausweis vorgelegt werden muss, müssen einen Ausweis (Badge oder ähnliches) des zugehörigen Instituts oder eine vom selben Institut ausgestellte Erklärung vorlegen, die den tatsächlichen Status eines eingeschriebenen und besuchenden Schülers bestätigt;
  • Personen mit Behinderungen (und eventuelle Begleitpersonen) müssen den Behindertenausweis vorlegen;
  • Angehörige der Streitkräfte und der Ordnungskräfte (einschließlich der Angehörigen des Nationalen Feuerwehrkorps) die aus dienstlichen Gründen die Altstadt von Venedig betreten müssen den entsprechenden Dienstausweis vorlegen.

KATEGORIEN, DIE VON DER ZAHLUNG DER ZUGANGSGEBÜHR BEFREIT SIND

PERSONEN, DIE EINE BEFREIUNG OBLIGATORISCH BEANTRAGEN MÜSSEN:

 

  • Personen, die in Beherbergungsbetrieben im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über die Kurtaxe der Gemeinde Venedig innerhalb des Gemeindegebiets übernachten und geeignet sind, aus irgendeinem Grund eine entgeltliche Beherbergung vorübergehender Art zu gewähren, sofern sie der Kurtaxe im Sinne von Artikel 4, Absatz 1 des Gesetzesdekrets vom 14. März 2011, Nr. 23, unterliegen; diese Befreiung wird vom Anreisetag bis zum Abreisetag im Beherbergungsbetrieb anerkannt;
  • Arbeitnehmer, einschließlich Pendler, Angestellte, die ihre Arbeitstätigkeit kontinuierlich oder auch vorübergehend in der Altstadt der Gemeinde Venedig oder auf den anderen kleineren Inseln der Lagune ausüben;
  • Arbeitnehmer, einschließlich Pendler, Selbstständige oder Unternehmer, die ihren Geschäftssitz oder Wohnsitz in der Altstadt der Gemeinde Venedig oder auf den anderen kleineren Inseln der Lagune haben;
  • Arbeitnehmer, einschließlich Pendler, Angestellte oder Selbstständige und Gleichgestellte oder Unternehmer, die aufgrund ihrer Arbeitstätigkeit die Altstadt der Gemeinde Venedig oder die anderen kleineren Inseln der Lagune betreten;
  • Personen und Mitglieder der Familienverbände von Personen, die die IMU in der Gemeinde Venedig bezahlt haben;
  • Personen, die sich Therapien unterziehen oder eine ärztliche Untersuchung in Gesundheitseinrichtungen in der Altstadt der Gemeinde Venedig und auf den anderen kleineren Inseln der Lagune durchführen lassen müssen;
  • Personen, die Patienten in Gesundheitseinrichtungen in der Altstadt der Gemeinde Venedig und auf den anderen kleineren Inseln der Lagune betreuen oder begleiten;   
  • Sportler und ihre Begleiter, die die Altstadt der Gemeinde Venedig und die anderen kleineren Inseln der Lagune betreten, um an Sportwettkämpfen teilzunehmen, die vom CONI, seinen Verbänden oder von Sportförderungsorganisationen anerkannt sind;
  • Personen, die die Altstadt der Gemeinde Venedig und die anderen kleineren Inseln der Lagune über speziell für den ausschließlichen Transport zur Sportanlage betriebene TPL-Linien betreten, um an dem entsprechenden Sportwettkampf teilzunehmen;
  • öffentliche Verwalter und Behörden, die aus institutionellen Gründen die Altstadt der Gemeinde Venedig und die anderen kleineren Inseln der Lagune besuchen;
  • Freiwillige, die ihren Dienst in der Altstadt der Gemeinde Venedig und auf den anderen kleineren Inseln der Lagune anlässlich von Veranstaltungen und/oder Manifestationen leisten, die von der Gemeindeverwaltung organisiert oder gefördert werden, sowie von solchen, die von der Metropole Venedig und der Region Venetien organisiert werden und durch Beschluss des Gemeinderats festgelegt werden;
  • Freiwillige, die ihren Dienst in der Altstadt der Gemeinde Venedig und auf den anderen kleineren Inseln der Lagune im Notfall leisten;
  • Teilnehmer an kostenpflichtigen Veranstaltungen, die von der Gemeindeverwaltung organisiert oder von der Gemeindeverwaltung gefördert werden und durch Beschluss des Gemeinderats festgelegt werden;   
  • Teilnehmer an Veranstaltungen, die von der Gemeindeverwaltung organisiert oder gefördert werden und durch Beschluss des Gemeinderats festgelegt werden;
  • Mieter und ihre Mitglieder der Meldefamilie, eines Grundstücks in der Gemeinde Venedig, sofern ein Wohnmietvertrag für nicht touristische Zwecke besteht;
  • Angestellte von Behörden, denen Dienstwohnungen in der Gemeinde Venedig zugewiesen wurden, und ihre Mitglieder der Meldefamilie;
  • Personen, die die Kreis- oder Haftanstalten der Altstadt der Gemeinde Venedig besuchen;
  • Ehepartner, Lebenspartner, Lebensgefährten gemäß Artikel 1, Absatz 37 des Gesetzes vom 20. Mai 2016, Nr. 76, Verwandte oder Verschwägerte bis zum 3. Grad von Einwohnern der Altstadt der Gemeinde Venedig oder der kleineren Inseln der Lagune;
  • Ehepartner, Lebenspartner, Lebensgefährten gemäß Artikel 1, Absatz 37 des Gesetzes vom 20. Mai 2016, Nr. 76, Verwandte oder Verschwägerte bis zum 3. Grad des Verstorbenen, die an der Beerdigung in der Altstadt der Gemeinde Venedig oder auf den kleineren Inseln der Lagune teilnehmen;
  • Ehepartner, Lebenspartner, Lebensgefährten gemäß Artikel 1, Absatz 37 des Gesetzes vom 20. Mai 2016, Nr. 76, Verwandte oder Verschwägerte bis zum 3. Grad, die Personen besuchen, die in sozialen Gesundheitseinrichtungen in der Altstadt der Gemeinde Venedig oder auf den kleineren Inseln der Lagune untergebracht sind;
  • Parteien in Verfahren und Personen, die aus Gründen der Justiz zu öffentlichen oder gerichtlichen Ämtern in der Altstadt der Gemeinde Venedig und auf den anderen kleineren Inseln der Lagune vorgeladen werden;
  • Personen, die zu öffentlichen Ämtern in der Altstadt der Gemeinde Venedig oder auf den anderen kleineren Inseln der Lagune vorgeladen werden;
  • Personen, die ausschließlich die Bereiche der Ponte della Libertà, Piazzale Roma, Ferrovia di Santa Lucia und den direkten Verbindungsbereich mit Piazzale Roma, Stazione Marittima, Stazione di San Basilio und Isola Nova del Tronchetto betreten, begrenzt auf die Zeit, die sie dort verbringen. Die genauen Abgrenzungen dieser Bereiche können vom Gemeinderat durch einen gesonderten Beschluss festgelegt werden;
  • Personen, die Bereiche betreten, die vom Gemeinderat als Bereiche der Nichtanwendung der Zutrittsgebühr aus Gründen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Kontrollaktivitäten festgelegt wurden;
  • Personen, die Personen besuchen, die in der Altstadt oder auf den kleineren Inseln wohnen, oder Personen, die im Register der temporären Bevölkerung mit Wohnsitz in der Altstadt oder auf den kleineren Inseln eingetragen sind;
  • weitere eventuelle Zugänge vorübergehender Art, sofern sie nicht zu touristischen Zwecken erfolgen und durch Beschluss des Gemeinderats genehmigt wurden;
  • Schülerinnen und Schüler von weiterführenden Schulen auf Reisen oder Bildungsbesuchen;
  • Personen, die zur Teilnahme an Wahlen oder Referenden in die Gemeinde Venedig gehen müssen;
  • Verwandte und Verschwägerte bis zum 1. Grad von natürlichen Personen, die Eigentümer von Wohnimmobilien in der Altstadt der Gemeinde Venedig oder auf den kleineren Inseln der Lagune sind und nicht für touristische Vermietung bestimmt sind;
  • Verwandte und Verschwägerte bis zum 3. Grad eines Universitätsstudenten, die die Altstadt der Gemeinde Venedig betreten, um an der Thesisverteidigung teilzunehmen.