Gehören Sie zu den Personen, die von der Zahlung befreit/ausgenommen sind?
Für alle Personen, die unter die von der Zahlung befreiten Kategorien fallen, bleibt der Zugang zu Venedig kostenlos.
Es ist jedoch erforderlich, eine entsprechende Selbstauskunft/Ersatzerklärung vorzulegen oder sich zu registrieren und einen QR-Code zu erwerben, um die Kontrollphasen zu beschleunigen, unbeschadet der Fälle, in denen lediglich die Vorlage des entsprechenden Dokuments zum Nachweis des Status erforderlich ist (Wohnsitz in Venetien, geboren in Venedig; unter 14 Jahre alt; im Register der vorübergehend in Venedig ansässigen Bevölkerung eingetragen; Schüler aller Schulstufen und -arten sowie von Universitäten und postuniversitären Einrichtungen mit Sitz in der Altstadt oder auf den kleineren Inseln der Lagune; Menschen mit Behinderung im Besitz des Europäischen Behindertenausweises; Angehörige der Streitkräfte und der Ordnungskräfte (einschließlich des Personals der Nationalen Feuerwehr).
LISTE DER VOM ZUGANGSBEITRAG AUSGESCHLOSSENEN/FREIGESTELLTEN KATEGORIEN
- Einwohner oder Geborene der Gemeinde Venedig, Einwohner der Region Venetien und Kinder unter 14 Jahren
- In der Stadt Lebende, die im aktuellen Bevölkerungsregister eingetragen sind
- SchülerInnen, einschließlich Pendler, von Schulen aller Arten und Klassenstufen, StudentInnen von Universitäten und Postgraduierteninstituten mit Sitz in der Altstadt der Gemeinde Venedig oder auf den anderen kleineren Inseln der Lagune
- Angehörige der Streitkräfte und der Ordnungskräfte, einschließlich des Personals der Nationalen Feuerwehr, die sich aus dienstlichen Gründen in die Altstadt der Gemeinde Venedig und auf die anderen kleineren Inseln der Lagune begeben
- Personen, die sich in den Beherbergungsbetrieben im Sinne von Artikel 2 der Kurtaxordnung der Stadt Venedig aufhalten, die sich auf dem Gemeindegebiet befinden und auf jegliche Weise eine vorübergehende bezahlte Unterkunft bieten, sofern sie der Kurtaxe gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Gesetzesverordnung Nr. 23 vom 14. März 2011 unterliegen; diese Freistellung wird vom Tag der Ankunft bis zum Tag der Abreise im Beherbergungsbetrieb anerkannt.
- ArbeitnehmerInnen, einschließlich PendlerInnen, die ständig oder auch nur vorübergehend in der Altstadt der Gemeinde Venedig oder auf den anderen kleineren Inseln der Lagune arbeiten.
- Selbstständige oder UnternehmerInnen, einschließlich PendlerInnen, die ihren Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Altstadt der Stadt Venedig oder auf den anderen kleineren Inseln der Lagune haben.
- ArbeitnehmerInnen oder Selbständige bzw. UnternehmerInnen, die aufgrund ihrer Tätigkeit Zugang zur Altstadt der Gemeinde Venedig oder zu den anderen kleineren Inseln der Lagune haben.
- Personen und Familienmitgliedern von Personen, die in der Gemeinde Venedig Grundsteuer (IMU) gezahlt haben.
- Behinderte, deren Zustand nach den geltenden italienischen Rechtsvorschriften gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 104 vom 5. Februar 1992 oder vergleichbarer ausländischer Rechtsvorschriften bescheinigt wird, sowie die entsprechende Begleitperson.
- Personen, die sich in der Altstadt der Gemeinde Venedig und auf den anderen kleineren Inseln der Lagune in Behandlung befinden oder sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen müssen.
- Personen, die Patienten in Gesundheitseinrichtungen in der Altstadt der Gemeinde Venedig und auf den anderen kleineren Inseln der Lagune assistieren oder sie begleiten.
- Athleten und deren Begleitpersonen, die die Altstadt der Gemeinde Venedig und die anderen kleineren Inseln der Lagune aufsuchen, um an von CONI, seinen Verbänden oder Sportförderungseinrichtungen anerkannten Sportwettkämpfen teilzunehmen.
- Personen, die die Altstadt der Gemeinde Venedig und die anderen kleineren Inseln der Lagune mit ÖPNV-Linien erreichen, die speziell für die ausschließliche Beförderung zu den Sportstätten betrieben werden, um am betreffenden Sportwettbewerb teilzunehmen.
- Öffentliche Verwaltungsangestellte und Amtsträger, die sich aus institutionellen Gründen in die Altstadt der Gemeinde Venedig und auf die anderen kleineren Inseln der Lagune begeben.
- Freiwillige, die in der Altstadt der Gemeinde Venedig und auf den anderen kleineren Inseln der Lagune bei von der Gemeindeverwaltung organisierten oder gesponserten Veranstaltungen und/oder Ausstellungen sowie bei den von der Stadt Venedig und der Region Venetien organisierten Veranstaltungen, die durch einen Beschluss des Gemeindeausschusses festgelegt werden, Dienst tun.
- Freiwillige, die in der Altstadt Venedig und auf anderen kleineren Inseln in der Lagune in Notfällen Dienst tun.
- TeilnehmerInnen an entgeltlichen Veranstaltungen, die von der Stadtverwaltung organisiert oder von ihr gesponsert werden und durch einen Beschluss des Gemeindeausschusses festgelegt werden.
- TeilnehmerInnen an Veranstaltungen, die von der Stadtverwaltung organisiert oder gesponsert werden und durch einen Beschluss des Gemeindeausschusses festgelegt werden.
- Mieter und ihre angemeldeten Familienmitglieder einer Immobilie in der Gemeinde Venedig, sofern sie einen Mietvertrag für nicht-touristische Zwecke haben.
- Angestellte der öffentlichen Verwaltungen, die in Dienstwohnungen in der Gemeinde Venedig untergebracht sind, und ihre angemeldeten Familienmitglieder.
- Personen, die Gefängnisse oder Haftanstalten in der Altstadt von Venedig aufsuchen.
- Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten gemäß Artikel 1 Absatz 37 des Gesetzes Nr. 76 vom 20. Mai 2016, Verwandte oder Verschwägerte bis zum 3. Verwandtschaftsgrad von Einwohnern der Altstadt von Venedig oder der kleineren Inseln der Lagune.
- Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten gemäß Artikel 1 Absatz 37 des Gesetzes Nr. 76 vom 20. Mai 2016, Verwandte oder Verschwägerte bis zum 3. Verwandtschaftsgrad von Einwohnern der Altstadt von Venedig oder der kleineren Inseln der Lagune.
- Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten gemäß Artikel 1 Absatz 37 des Gesetzes Nr. 76 vom 20. Mai 2016, Verwandte oder Verschwägerte bis zum dritten Verwandtschaftsgrad, die Personen besuchen, die in Einrichtungen für die medizinische bzw. soziale Betreuung untergebracht sind, die sich in der Altstadt der Gemeinde Venedig oder auf den kleineren Inseln der Lagune befinden.
- Parteien und Personen, die aus gerichtlichen Gründen zu öffentlichen Ämtern oder Gerichten in der Altstadt der Gemeinde Venedig und auf den anderen kleineren Inseln der Lagune geladen sind.
- Personen, die zu öffentlichen Ämtern in der Altstadt der Gemeinde Venedig oder auf den anderen kleineren Inseln der Lagune geladen sind.
- Personen, die ausschließlich Zugang zu den Gebieten Ponte della Libertà, Piazzale Roma, Bahnhof Santa Lucia und direkter Verbindungsbereich zu Piazzale Roma, Hafenanlegestelle, Bahnhof San Basilio und Isola Nova del Tronchetto haben, begrenzt auf die Zeit, für die sie sich dort aufhalten Die genaue Abgrenzung dieser Gebiete kann vom Gemeindeausschuss durch einen besonderen Beschluss festgelegt werden.
- Personen, die aus Gründen, die mit der Durchführung von Kontrolltätigkeiten zusammenhängen, Zugang zu Gebieten haben, die vom Gemeindeausschuss als gebührenfreie Zonen ausgewiesen wurden.
- Personen, die folgende Personen besuchen: (i) Personen mit Wohnsitz in der Altstadt oder auf den kleineren Inseln, (ii) Personen, die im aktuellen Bevölkerungsregister mit Wohnsitz in der Altstadt oder auf den kleineren Inseln eingetragen sind, (iii) natürliche Personen, die eine Immobilie in der Altstadt oder auf den kleineren Inseln gemietet haben, sofern sie einen Mietvertrag für nicht-touristische Zwecke abgeschlossen haben.
- Weitere mögliche Zugänge vorübergehender Art, sofern sie nicht touristischen Zwecken dienen, die durch Beschluss des Gemeindeausschusses genehmigt werden.
- SchülerInnen der Sekundarstufe II, die sich auf einer Bildungsreise oder einem Bildungsbesuch befinden.
- Personen, die sich in die Gemeinde Venedig begeben müssen, um an Wahlen oder Volksabstimmungen teilzunehmen.
- Verwandte und Verschwägerte des ersten Verwandtschaftsgrads von natürlichen Personen, die Eigentümer von Wohnimmobilien sind, die sich in der Altstadt der Gemeinde Venedig oder auf den kleineren Inseln der Lagune befinden und nicht für die touristische Vermietung bestimmt sind.
- Verwandte und Verschwägerte bis zum 3. Verwandtschaftsgrad eines Universitätsstudenten, der die Altstadt Venedig besucht, um an der Dissertationsdiskussion teilzunehmen.
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