Gehören Sie zum freigestellten Personenkreis?
Für das Jahr 2024 ist die Geltungsdauer des Zugangsbeitrags beendet.
Mit Ausnahme der Kategorien EINWOHNER und in der Gemeinde Venedig GEBORENE sowie Minderjährige UNTER 14 JAHREN, Inhaber des Europäischen Behindertenausweises (Disability Card) und Begleitperson und Angehörige der Streitkräfte und der Polizei, die zudem von der Reservierungspflicht befreit sind,
müssen sich Personen, die in die Kategorie der FREIGESTELLTEN Personen fallen, zwingend ANMELDEN, ohne jedoch den Zugangsbeitrag bezahlen zu müssen.
Die Freistellung beantragen, in dem Sie hier klicken hier
LISTE DER VON DER BEZAHLUNG DES ZUGANGSBEITRAGS FREIGESTELLTEN KATEGORIEN
Kategorien, für die keine Maßnahmen erforderlich sind:
- Personen, die in der Gemeinde Venedig geboren wurden
- Einwohner der Gemeinde Venedig
- Minderjährige unter 14 Jahren.
Im Falle einer Kontrolle ist lediglich ein Ausweisdokument erforderlich.
- Inhaber eines Europäischen Behindertenausweises (Disability Card) und Begleitperson
Im Falle einer Kontrolle ist lediglich den Behindertenausweis vorzeigen.
- Angehörigen der Streitkräfte und der Polizei (einschließlich Feuerwehrangehörigen), das aus dienstlichen Gründen in die Altstadt einläuft.
Im Falle einer Kontrolle ist lediglich der Dienstausweis.
Kategorien, die nicht zahlen, aber eine Freistellung beantragen müssen (gemäß Art. 4 Absatz 3a der Gesetzesverordnung Nr. 23 vom 14. März 2011):
- Arbeitskräfte, einschließlich Pendler:
- Arbeitnehmer, die ständig oder auch nur vorübergehend in der Altstadt der Gemeinde Venedig oder auf den anderen kleineren Inseln der Lagune arbeiten
- Selbständige oder Unternehmer, die ihren Geschäftssitz oder üblichen Aufenthaltsort in der Altstadt der Gemeinde Venedig oder auf den anderen kleineren Inseln der Lagune haben
- Arbeitnehmer oder Selbständige und Gleichgestellte oder Unternehmer, die aufgrund ihrer Arbeitstätigkeit Zugang zur Altstadt der Gemeinde Venedig oder den anderen kleineren Inseln der Lagune haben; - Schüler, einschließlich Pendler, von Schulen aller Arten und Klassenstufen, Studenten von Universitäten und Postgraduierteninstituten mit Sitz in der Altstadt der Gemeinde Venedig oder auf den anderen kleineren Inseln der Lagune;
- Personen und Familienmitglieder von Personen, die in der Gemeinde Venedig Grundsteuer (IMU) gezahlt haben.
Zusätzliche Kategorien, die nicht zahlen, aber eine Freistellung erfordern:
- Personen, die sich in den Beherbergungsbetrieben im Sinne von Artikel 2 der Kurtaxordnung der Stadt Venedig aufhalten, die sich auf dem Gemeindegebiet befinden und auf jegliche Weise eine vorübergehende bezahlte Unterkunft bieten, sofern sie der Kurtaxe gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Gesetzesverordnung Nr. 23 vom 14. März 2011 unterliegen; diese Freistellung wird vom Tag der Ankunft bis zum Tag der Abreise im Beherbergungsbetrieb anerkannt;
- In der Stadt Lebende, die in das aktuelle Bevölkerungsregister gemäß Artikel 32 des Präsidialdekrets Nr. 223 vom 30. Mai 1989 worden sind;
- Einwohner der Metropolitanstadt Venedig;
- Einwohner der Region Venetien;
- Behinderte, deren Zustand nach den geltenden italienischen Rechtsvorschriften gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 104 vom 5. Februar 1992 oder vergleichbarer ausländischer Rechtsvorschriften bescheinigt wird, sowie die entsprechende Begleitperson, Wenn kein Behindertenausweis (Disability Card) vorhanden ist;
- Personen, die sich in der Altstadt der Gemeinde Venedig und auf den anderen kleineren Inseln der Lagune in Behandlung befinden oder sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen müssen;
- Personen, die Patienten in Gesundheitseinrichtungen in der Altstadt der Gemeinde Venedig und auf den anderen kleineren Inseln der Lagune assistieren oder sie begleiten;
- Personen, die die Altstadt der Gemeinde Venedig und die anderen kleineren Inseln der Lagune aufsuchen, um an von CONI, seinen Verbänden oder Sportförderungseinrichtungen anerkannten Sportwettkämpfen teilzunehmen;
- Personen, die die Altstadt der Gemeinde Venedig und die anderen kleineren Inseln der Lagune mit ÖPNV-Linien erreichen, die speziell für die ausschließliche Beförderung zu den Sportstätten betrieben werden, um am betreffenden Sportwettbewerb teilzunehmen;
- Öffentliche Verwaltungsangestellte und Amtsträger, die sich aus institutionellen Gründen in die Altstadt der Gemeinde Venedig und auf die anderen kleineren Inseln der Lagune begeben;
- Freiwillige, die in der Altstadt der Gemeinde Venedig und auf den anderen kleineren Inseln der Lagune bei von der Gemeindeverwaltung organisierten oder gesponserten Veranstaltungen und/oder Ausstellungen sowie bei den von der Stadt Venedig und der Region Venetien organisierten Veranstaltungen, die durch einen Beschluss der Stadtregierung festgelegt werden, Dienst tun;
- Freiwillige, die in der Altstadt Venedig und auf anderen kleineren Inseln in der Lagune in Notfällen Dienst tun;
- Mieter und ihre angemeldeten Familienmitglieder einer Immobilie in der Gemeinde Venedig, sofern sie einen Mietvertrag für nicht-touristische Zwecke haben;
- Personen, die Gefängnisse oder Haftanstalten in der Altstadt von Venedig aufsuchen;
- Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten gemäß Artikel 1 Absatz 37 des Gesetzes Nr. 76 vom 20. Mai 2016, Verwandte oder Verschwägerte bis zum 3. Verwandtschaftsgrad von Einwohnern der Altstadt von Venedig oder der kleineren Inseln der Lagune;
- Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten gemäß Artikel 1 Absatz 37 des Gesetzes Nr. 76 vom 20. Mai 2016, Verwandte oder Verschwägerte bis zum 3. Verwandtschaftsgrad von Einwohnern der Altstadt von Venedig oder der kleineren Inseln der Lagune;
- Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten gemäß Artikel 1 Absatz 37 des Gesetzes Nr. 76 vom 20. Mai 2016, Verwandte oder Verschwägerte bis zum dritten Verwandtschaftsgrad, die Personen besuchen, die in Einrichtungen für die medizinische bzw. soziale Betreuung untergebracht sind, die sich in der Altstadt der Gemeinde Venedig oder auf den kleineren Inseln der Lagune befinden;
- Parteien und Personen, die aus gerichtlichen Gründen oder aus anderen Gründen des öffentlichen Interesses zu öffentlichen Ämtern oder Gerichten in der Altstadt der Gemeinde Venedig und auf den anderen kleineren Inseln der Lagune geladen sind;
- Personen, die ausschließlich Zugang zu den Gebieten Ponte della Libertà, P.le Roma, Hafenanlegestelle und Isola Nova del Tronchetto haben, begrenzt auf die Zeit, für die sie sich dort aufhalten;
- Besucher, die Personen besuchen, die ihren Wohnsitz in der Altstadt von Venedig oder auf den kleineren Inseln haben, oder Personen, die im aktuellen Bevölkerungsregister mit Wohnsitz in der Altstadt oder auf den kleineren Inseln eingetragen sind;
- Weitere mögliche Zugänge vorübergehender Art, sofern sie nicht touristischen Zwecken dienen, die durch Beschluss der Stadtregierung genehmigt werden.;
- Schüler der Sekundarstufe II, die sich auf einer Bildungsreise oder einem Bildungsbesuch befinden;
- Personen, die sich in die Gemeinde Venedig begeben müssen, um an Wahlen oder Volksabstimmungen teilzunehmen.
Fallen Sie nicht unter diese Kategorien?
Wenn Sie nicht zu den auf dieser Seite aufgeführten Fälle gehören, müssen Sie Ihren Besuch reservieren und den Zugangsbeitrag bezahlen.