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Sind Sie ein Reiseveranstalter?

Nachstehend finden Sie die Leitlinien für die Zahlung des Zugangsbeitrags.

 

Für das Jahr 2025 ist die Anwendungsdauer des Zugangsbeitrags abgelaufen

Ankünfte mit dem Reisebus

Touristengruppen, die mit dem Bus anreisen, um die Altstadt von Venedig zu besichtigen und NICHT in einem Beherbergungsbetrieb in der Gemeinde Venedig übernachten, müssen den Zugangsbeitrag bezahlen:

  • - Auf den Bereich „Beitrag zahlen“ zugreifen
  • - Die Anzahl der Fahrgäste auswählen
  • - Das Datum des Besuchs sowie den Vor- und Nachnamen der Passagiere eingeben
  • - Ihre Kontaktdaten eingeben
  • - Die Zahlung vornehmen.

 

 

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Reisebüros und Reiseveranstalter können sich einer Sonderereinbarung anschließen, durch die sie Voucher mit einem einzigen QR-Code für organisierte Reisegruppen ausstellen können, ohne den Vor- und Nachnamen aller Gruppenmitglieder, sondern nur den Namen des Gruppenleiters angeben zu müssen, sofern sie gemeinsam reisen, um bei einer eventuellen Kontrolle als Gruppe identifiziert zu werden. Diese nicht-nominativen kumulativen Zahlungsbelege können für Personengruppen mit einer Zusammensetzung von mindestens 10 Personen und höchstens 60 Personen ausgestellt werden. Die Agenturen müssen über einen digitalen Identitätscode (Spid/CIE/Cns) verfügen, um an der Sondervereinbarung teilnehmen zu können. 

 

„TEILNAHME an der Vereinbarung“ 
für den Zugangsbeitrag (Seite in italienischer Sprache)

 

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Touristengruppen, die mit dem Bus anreisen, um die Altstadt von Venedig zu besichtigen, und die in einem Beherbergungsbetrieb in der Gemeinde Venedig übernachten, sind NICHT verpflichtet, den Zugangsbeitrag zu zahlen, sondern müssen eine Freistellung beantragen:

  • - Auf den Bereich „Freistellung beantragen“ zugreifen
  • - Die Anzahl der Fahrgäste auswählen
  • - Das Datum des Besuchs sowie den Vor- und Nachnamen der Passagiere eingeben
  • - Ihre Kontaktdaten eingeben.

Beherbergungsbetriebe

Touristen, die in einem Beherbergungsbetrieb in der Gemeinde Venedig übernachten, müssen den Zugangsbeitrag NICHT bezahlen, sondern eine Freistellung beantragen:

  • - Die Gäste des Beherbergungsbetriebs müssen eine Befreiung im Bereich „Freistellung beantragen“ beantragen
  • - Geben Sie das Datum des Besuchs sowie Ihren Vor- und Nachnamen ein. 

 

 

 

 

 

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AUSSCHLIESSLICH FÜR BEHERBERGUNGSEINRICHTUNGEN 
(in Italien organisiert)

 

  • - Um die Integration mit PMS-Verwaltungssystemen für die automatische Erstellung und Stornierung von Freistellungsbelegen zu ermöglichen
  • - Um Beherbergungsbetriebe, die nicht über eine integrierte PMS-Verwaltungsanwendung verfügen, in die Lage zu versetzen, Freistellungsvoucher über das Kurtaxenprogramm (CITYTAX++) zu erzeugen.

 

„TEILNAHME an der Vereinbarung“ 
für den Zugangsbeitrag (Seite in italienischer Sprache)

 

Weitere Informationen
Gäste-Vademecum: Link zu einer Broschüre mit Hinweisen zur Befreiung von der Zugangsbeitrag für Venedig, die Gästen von Beherbergungsbetrieben vorbehalten ist

Organisierte Gruppen

Organisierte Touristengruppen, die NICHT in einem Beherbergungsbetrieb in der Gemeinde Venedig untergebracht sind, müssen den Zugangsbeitrag bezahlen:

  • - Auf den Bereich „Beitrag zahlen“ zugreifen
  • - Die Anzahl der Teilnehmer auswählen
  • - Das Datum des Besuchs sowie den Vor- und Nachnamen der Teilnehmer eingeben
  • - Ihre Kontaktdaten eingeben
  • - Die Zahlung vornehmen.

 

 

 

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Reisebüros und Reiseveranstalter können sich einer Sonderereinbarung anschließen, durch die sie Voucher mit einem einzigen QR-Code für organisierte Reisegruppen ausstellen können, ohne den Vor- und Nachnamen aller Gruppenmitglieder, sondern nur den Namen des Gruppenleiters angeben zu müssen, sofern sie gemeinsam reisen, um bei einer eventuellen Kontrolle als Gruppe identifiziert zu werden. Diese nicht-nominativen kumulativen Zahlungsbelege können für Personengruppen mit einer Zusammensetzung von mindestens 10 Personen und höchstens 60 Personen ausgestellt werden. Die Agenturen müssen über einen digitalen Identitätscode (Spid/CIE/Cns) verfügen, um an der Sondervereinbarung teilnehmen zu können. 

 

„TEILNAHME an der Vereinbarung“ 
für den Zugangsbeitrag (Seite in italienischer Sprache)

 

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Organisierte Touristengruppen, die in einem Beherbergungsbetrieb in der Gemeinde Venedig übernachten, müssen der Zugangsbeitrag NICHT bezahlen, sondern eine Befreiung beantragen:

 

  • - Auf den Bereich „Freistellung beantragen“ zugreifen
  • - Bitte geben Sie das Datum des Besuchs an;
  • - Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten sowie Vorname, Nachname, Ort und Geburtsdatum der Teilnehmer ein;