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Zugangsbeitrag für Venedig

DIE TESTPHASE DES ZUGANGSBEITRAGS FÜR DAS JAHR 2026 IST BEENDET. DAHER GILT DER ZUGANGSBEITRAG AB DEM 27. JULI NICHT MEHR, UND VENEDIG KANN OHNE ZAHLUNG ODER ANTRAG AUF BEFREIUNG VON DER ABGABE BESUCHT WERDEN.

Es liegt in der Zuständigkeit der zuständigen Organe der Stadtverwaltung Venedig, weitere Maßnahmen für eine mögliche Anwendung des Zugangsbeitrags in den Jahren nach 2026 zu beschließen. Für weitere Aktualisierungen bitten wir Sie, die digitalen Kommunikationskanäle der Stadtverwaltung Venedig sowie diese Website zu verfolgen https://cda.ve.it/de/

 

Müssen Sie den Zugangsbeitrag bezahlen?

Der Zugangsbeitrag muss von allen, die sich in der Altstadt aufhalten, an den vorgesehenen Tagen und zu den vorgesehenen Zeiten entrichtet werden, vorbehaltlich eventueller Ausnahmen. 

 

Im Zweifelsfall lesen Sie bitte die häufig gestellten Fragen: FAQ

Touristischer Ausflügler
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  • - Touristen, die tagsüber die Altstadt von Venedig besuchen und/oder außerhalb der Stadt Venedig übernachten

 

 

Von der Zahlung befreit
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Detaillierte Liste der Befreiungen und Ausnahmen unter dem folgenden Link

Von der Zahlung und von der Beantragung einer Befreiung ausgenommen.
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Detaillierte Liste der Befreiungen und Ausnahmen unter dem folgenden Link

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Zugangsbeitrag für Venedig

DIE TESTPHASE DES ZUGANGSBEITRAGS FÜR DAS JAHR 2026 IST BEENDET. DAHER GILT DER ZUGANGSBEITRAG AB DEM 27. JULI NICHT MEHR, UND VENEDIG KANN OHNE ZAHLUNG ODER ANTRAG AUF BEFREIUNG VON DER ABGABE BESUCHT WERDEN.

Es liegt in der Zuständigkeit der zuständigen Organe der Stadtverwaltung Venedig, weitere Maßnahmen für eine mögliche Anwendung des Zugangsbeitrags in den Jahren nach 2026 zu beschließen. Für weitere Aktualisierungen bitten wir Sie, die digitalen Kommunikationskanäle der Stadtverwaltung Venedig sowie diese Website zu verfolgen https://cda.ve.it/de/