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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Zugangsbeitrag ist eine Steuer, die für den Zugang zur Stadt Venedig zu entrichten ist, wenn keine Grundlage für eine Ausnahme bzw. eine Freistellung vorliegt, wie in der Gemeindeverordnung, die durch den Gemeinderatsbeschluss Nr. 51 vom 12.09.2023 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen genehmigt wurde, sowie in den ausführenden Beschlüssen des Stadtrats und der Stadtregierung geregelt.


Die Bescheinigung, die die Zahlung des Zugangsbeitrags belegt, ist bis Mitternacht des auf der Karte angegebenen Tages gültig und muss den Vor- und Nachnamen der zahlungspflichtigen Person enthalten.


Die Nichtvorlage des Zahlungsbelegs kann gemäß den Bestimmungen der oben genannten Gemeindeverordnung geahndet werden.
 

Die Zahlung ist bis 23.59 Uhr am Tag vor dem Gültigkeitstag (link) stornierbar. Wird die Zahlung innerhalb dieser Frist storniert, werden die mit demselben Zahlungsmittel gezahlten Beträge wieder gutgeschrieben. 
Mit der Stornierung der Reservierung werden alle Zahlungen derselben Transaktion annulliert.


Bei Erstattungsanträgen, die ab dem Gültigkeitsdatum des Beitrags gestellt werden und in jedem Fall innerhalb der in Artikel 1 Absatz 164 des Gesetzes Nr. 296 vom 27. Dezember 2006 festgelegten Frist eingereicht werden müssen, sind entsprechende Unterlagen beizufügen. Die entsprechenden Anträge können über die dafür vorgesehene Seite (link) gestellt werden.